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nACHBARSCHAFTSFONDS

Was ist der Nachbarschaftsfonds?

Für unsere Mieter besteht die Möglichkeit, für nachbarschaftsfördernde Projekte und Gemeinschaftsaktivitäten in den Quartieren finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dies können beispielsweise Anschaffungen im Bereich der Außenanlagen, Feste oder aber auch Ausflüge sein.

Die Prinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung snd die Grundlage für Ihre Projektideen. Daher liegt sowohl die Idee als auch die Planung und Umsetzung weitestgehend bei Ihnen. Als kommunales Unternehmen stehen wir Ihnen bei Fragen beratend zur Seite und stellen zur finanziellen Unterstützung jährlich 10.000 € als Gesamtsumme zur Verfügung.

Wie funktioniert der Nachbarschaftsfonds?

Jeder Mieter kann einen Antrag für nachbarschaftsfördernde Projekte stellen. Das ist schriftlich oder mündlich möglich. Aus dem Antrag muss das Interesse der Nachbarschaft und das gemeinschaftliche Vorhaben deutlich hervorgehen. Ein Großteil der Bewohner*innen sollte das Projekt befürworten. Hierfür können beispielsweise Unterschriftenlisten eingereicht werden.

Zudem muss ersichtlich werden, wer sich um das Projekt kümmert und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Bis zu 2.000 € stehen pro Antrag zur Verfügung, in Ausnahmefällen auch mehr.

Wer entscheidet über den Nachbarschaftsfonds?

Der Aufsichtsrat der WOBAU entscheidet über die Anträge nach dem Mehrheitsprinzip auf seinen Sitzungen. Diese finden regelmäßig einmal im Quartal statt.

 

Geschäftszeiten
 
Blaue Wiese 8, 18356 Barth

Mo. 9.00-12.00 / 13.00-16.00 Uhr
Di. 9:00-12:00 / 13.00-18.00 Uhr
Mi. 9.00-12.00 / 13.00-16.00 Uhr
Do. 9:00-12:00 / 13.00-16.00 Uhr
Fr. 9.00-12.00 Uhr

 

Sprechzeiten Sachbearbeiter

- ohne Voranmeldung
 
Blaue Wiese 8, 18356 Barth

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Do. 9:00-12:00 / 13.00-16.00 Uhr

- mit Voranmeldung
 
038231 / 679-0

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