WEG-Verwaltung
Verwaltung von Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bedeutet Vertretung der Gemeinschaft der Eigentümer und Wahrnehmung deren Interessen für alle Belange, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Gesetz (§§ 27, 28 WEG) und der Gemeinschaftsordnung (Teilungserklärung).
Im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:
- Einberufung von Eigentümerversammlungen
- Durchführung und Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Erstellung und Überwachung der Hausordnung und Gemeinschaftsordnung
- Verwalten und Rechnungslegung der Gemeinschaftsgelder
- Anforderung, Kontrolle und Berechnung der umlagefähigen Wohngelder
- Durchführung des Zahlungsverkehrs für die Gemeinschaft
- Anlegen und Verwalten von Instandhaltungsrücklagen
- Überwachung der monatlichen Wohngeldzahlungen und Nebenleistungen
- Erstellung der jährlichen Wirtschaftspläne
- Erstellung der jährlichen Eigentümerabrechnungen/Wohngeldabrechnungen sowie der erforderlichen Einzelabrechnungen pro Wohneinheit
- Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnungen (ISTA, Techem, etc.) -sofern erforderlich-
- Außergerichtliche Vertretung in Belangen der Gemeinschaft
- Ständige Pflege der Objektstammdaten und Personenstammdaten
- Gesamter Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern, Behörden, soweit er die laufende Verwaltung der Immobilie betrifft.
- Regelmäßige Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeiräten -sofern vorhanden-
- Jährliche Offenlegung gegenüber Eigentümern oder Verwaltungsbeirat
- Abschluss und Kündigung von objektbezogenen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das verwaltete Objekt im Namen und im Einvernehmen mit dem Eigentümer
- Besichtigungen und komplette Abwicklung von Schadenfällen mit Versicherungsgesellschaften (Schadenbesichtigung, Erstellen von Digitalfotos, Terminierung von Handwerkern)
- Einholung von Kostenvoranschlägen, Auftragsvergabe nach Rücksprache mit dem Eigentümer oder Verwaltungsbeirat sowie Überwachung der Reparaturarbeiten
- Abschluss und Kündigung aller sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Wartungsverträge (Heizungswartung, Aufzugswartung, Brandmeldeanlagen, etc.)
Zusatzleistungen (gebührenpflichtig)
- Teilnahme an gerichtlichen Verfahren
- Teilnahme an Abnahmeterminen von Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Teilnahme an gutachterlichen Prüfterminen
- Erforderliche notarielle Zustimmungserklärung bei Verkauf von Raumeigentum -wenn in Teilungserklärung gefordert-
- Zusätzliche Versammlungen
Sie wünschen die Neubestellung des Verwalters?
Sollten Sie als Eigentümer oder Verwaltungsbeirat einer Eigentümergemeinschaft in Absprache mit Ihren Miteigentümern den Wechsel der Verwaltung wünschen, so steht Ihnen gemäß WEG das Recht zu, den bisherigen Verwalter zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes auf die Einladung zur nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung zu verpflichten.
Grundlage für diese Bestimmung ist, dass mindestens 25 % der Miteigentümer – i.d.R. gezählt nach ihren Miteigentumsanteilen – die Aufnahme eines solchen Tagesordnungspunktes fordern.
Bei der Formulierung der Tagesordnung für die anstehende Eigentümerversammlung achten Sie bitte bei einer beabsichtigten Neuwahl einer Hausverwaltung darauf, dass der bisherige Verwalter die Formulierung „Beschlussfassung über die Neuwahl einer Hausverwaltung“ verwendet bzw. den Tagesordnungspunkt vor dem Versandt der Einladung mit Ihnen abspricht und aufgenommen hat.
Ausreichend ist nicht, wenn Ihr Tagesordnungspunkt z. B. „Beschlussfassung über die Wiederbestellung der Firma xy“ oder „Beschlussfassung über die Verlängerung des Verwaltervertrages“ o. ä. lautet. In diesem Fall darf in dieser Eigentümerversammlung nur Beschluss über die erneute Bestellung bzw. Verlängerung des Vertrages Ihrer bisherigen Hausverwaltung gefasst werden.
Bei Interesse können Sie sich gern unser interaktives Anfrageformular herunterladen, die für eine Angebotserstellung notwendigen Felder ausfüllen und uns Ihre Anfrage zuschicken. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch gerne telefonisch oder zu einem persönlichen Gespräch jederzeit zur Verfügung.
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Ihr Ansprechpartner ist:
Herr Alexander Siebert
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